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Moderate Anpassung der Abwassergebühren ab 2024

27.10.2023

Nach mehreren Jahren ohne Anpassung der Abwassergebühren hat der Rat der Stadt Köln heute einer moderaten Gebührenanpassung durch die StEB Köln zugestimmt. Die durchschnittliche Gebühr eines Musterhaushalts pro Person und Tag wird demnach ab 2024 von 32,4 Cent um 0,6 Cent auf 33 Cent angehoben. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 1,97 Prozent. Trotz der Anpassung bleiben die Gebühren der StEB Köln im landes- und bundesweiten Vergleich niedrig.

„Bei der Gebührenberechnung haben wir weiterhin nicht nur unsere Kosten, sondern auch die zunehmende Belastung der Kölner Haushalte durch Inflation und Preissteigerungen im Blick“, sagt Ulrike Franzke, Vorständin der StEB Köln. „Nachdem wir die Gebühren seit 2017 konstant halten konnten, passen wir sie nun nur sehr moderat und deutlich unter den Inflationsraten der letzten Jahre an. Damit bleiben wir bei den Abwassergebühren bundesweit eine der günstigsten Städte.“

Die Gründe für die Gebührenanpassung liegen zum einen in den deutlich gestiegenen Kosten für Fäll- und Flockungsmittel auf den Kläranlagen, aufgrund der gestiegenen Energiekosten bei den Erzeugern. Zum anderen sind sie auf den Rückgang der Abwassermengen um 2,2 Prozent zurückzuführen: Die StEB Köln verfügen über ein 2.419 km langes Kanalnetz und fünf Kläranlagen. Dieses Anlagevermögen führt zu hohen jährlichen Abschreibungen. Die Höhe dieser Kosten ist unabhängig von der Abwassermenge. Sinkende Abwassermengen führen trotz gleicher Kosten zu höheren Abwassergebühren.

Konkret beträgt die Niederschlagswassergebühr ab 2024 1,28 €/m² für befestigte abflusswirksame Flächen und die Schmutzwassergebühr 1,58 €/m³ für bezogenes Frischwasser. Im Vergleich zu 2023 bedeutet dies eine Erhöhung um 0,01 €/m³ für Niederschlagswasser und 0,04 €/m³ für Schmutzwasser.

Ihr Ansprechpartner

Birgit Konopatzki
Leiterin Unternehmenskommunikation - Pressesprecherin
0221 221-34787, Mobil: 0163 5385106
birgit.konopatzki@steb-koeln.de
Birgit Konopatzki

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